Werkvertragsrecht
In der Beratung und Vertretung von Mandanten bei Bauprojekten verfüge ich über jahrelange Erfahrung bei der Vertretung vor Gerichten und Schiedsstellen. Meine Tätigkeit schließt die Betreuung von Architekten und Ingenieuren bei nationalen Projekten ein. Das Baurecht ergänzt die Kompetenzen der Kanzlei im Bereich des Immobilienrechts und gibt dem Mandanten die Möglichkeit zur umfassenden Rechtsberatung aus einer Hand.
- Privates Baurecht, Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Bauverträgen (u.a. nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen, VOB/B)
- Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Leistungsverträgen (u.a. nach der Verdingungsordnung für Leistungen, VOL)
- Geltendmachung und Abwehr von werkvertraglichen Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüchen,
- Vertretung von Mandanten in Verfahren vor staatlichen Gerichten sowie vor nationalen Schiedsgerichten.
- Beratung und Vertretung von Mandanten in Fällen der Beweissicherung (Durchführung von selbständigen Beweisverfahren im Inland).