Immobilienrecht
Zu meinen Leistungen gehört die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen von der Gestaltung des Kaufvertrages beim Erwerb der Immobilie, über die mit der Nutzung der Immobilie verbundenen Rechtsfragen im Zusammenhang mit den bestehenden Gewerbe- und Wohnraummietverträgen bis hin zur Beratung beim Weiterverkauf der Immobilie. Meine Tätigkeit umfasst auch die Interessenvertretung gegenüber Nachbarn und Behörden. Ferner vertrete ich meine Mandanten bei der Ablösung von Grunddienstbarkeiten und Grundpfandrechten gegenüber den Rechtsinhabern und Banken.
Mein Tätigkeit im Immobilienrecht erstreckt sich insbesondere auf folgende Rechtsgebiete:
- Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Kaufverträgen.
- Gestaltung von Kaufverträgen, Grunddienstbarkeiten und Grundpfandrechten.
- Vertretung von Mandanten in Verfahren vor staatlichen Gerichten sowie vor nationalen Schiedsgerichten.
- Beratung und Vertretung von Mandanten in Fällen der Beweissicherung (Durchführung von selbständigen Beweisverfahren im Inland).
- Gewerbliches Miet- und Pachtrecht, Wohnraummietrecht: Vertragliche Gestaltung und prozessuale Durchsetzung.
- Ingenieur- und Architektenrecht: Haftungs- und Honorarfragen.
- Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Darlehns- und Finanzierungsverträgen.