Medizinrecht
Im privaten Arzt- und Krankenhausrecht bin ich sowohl rechtsgestaltend, als auch gerichtlich tätig. Die Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung bei der Beratung und Vertretung im privaten Arzt- und Arzthaftungsrecht.
- Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Arztverträgen.
- Arzthaftungsansprüche gegenüber Ärzten und dem Träger des Krankenhauses.
- Beratung und Vertretung von Mandanten in Fällen der Beweissicherung (Durchführung von selbständigen Beweisverfahren im Inland).